Hier finden Sie Informationen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von ARKTIK.
ARKTIK ist ein eigenständiges Unternehmen und bietet Privatpersonen und Gewerbekunden den Ausgleich von CO2 Emissionen an.
Zum Ausgleich der CO2 Emissionen nutzen wir ausschließlich hochwertige Klimaschutzprojekte, die den vom WWF mitentwickelten Richtlinien des Gold Standards entsprechen. Der Ausgleich der CO2 Emissionen erfolgt bei ARKTIK monatlich durch die Stilllegung von Gold Standard Zertifikaten in anerkannten Registern (dem Gold Standard Register oder dem nationalen Emissionshandelsregister) und wird vom TÜV Nord zertifiziert. ARKTIK Kunden werden über die jeweiligen Klimaschutzprojekte und den Status ihres CO2 Ausgleichs detailliert informiert.
Für Autofahrer bieten wir mit der ARKTIK Karte als einziger Kompensationsanbieter eine besonders einfache und transparente Möglichkeit des CO2 Ausgleichs an. Mit der ARKTIK Karte können Sie wie mit Ihrer EC Karte an den Tankstellen unserer Kooperationspartner bezahlen und gleichen die CO2 Emissionen Ihres getankten Kraftstoffs dabei automatisch und verbrauchsgenau aus.
Für Flugreisende bieten wir auch die Möglichkeit an, über unsere Homepage mit dem ARKTIK Flugrechner Ihre CO2 Emissionen zu berechnen und auszugleichen.
Für Gewerbekunden bieten wir darüber hinaus auf Anfrage eine umfassende Beratung, Berechnung und Kompensation Ihrer CO2 Emissionen aus Produktions- und Logistikprozessen an.
Im Folgenden können Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ARKTIK GmbH für die ARKTIK Karte und den ARKTIK Flugrechner einsehen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der ARKTIK GmbH
I. AGB für die Verwendung des ARKTIK FLUGRECHNERS
II. AGB für die Verwendung der ARKTIK KARTE
I. AGB für die Verwendung des Flugrechners
|
|
|
1. Vertragszweck und Geltungsbereich |
|
| (1) |
Wir, die ARKTIK GmbH (nachfolgend auch „wir“ oder „ARKTIK“ genannt) bieten den CO2 Ausgleich für Flugreisen an. Sie können mit Hilfe unseres Flugrechners auf https://www.arktik.de/flugausgleich/start ermitteln, wie viel CO2 durch eine Flugreise ausgestoßen wird und die entsprechende Menge CO2 über uns ausgleichen. Zur Berechnung der CO2 Menge verwenden wir ausschließlich einschlägig anerkannte Berechnungsformeln und -werte, die u.a. den Richtlinien des Bundesumweltministerium (BMU), des Öko-Institut e.V. und des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) entsprechen und im Detail auf unserer Homepage unter https://www.arktik.de/jetzt-mitmachen/fuer-flugreisende/berechnung dargestellt und erläutert werden. Wir sorgen dafür, dass die über unseren Flugrechner ermittelte Menge CO2 durch die Stilllegung von Klima-Zertifikaten zu 100% CO2 neutral gestellt wird. Auf Wunsch sind wir gern bereit, auch zusätzliche von Ihnen genannte CO2 Emissionen auszugleichen. Sprechen Sie uns darauf gerne an, um Einzelheiten zu erfahren. Wir nutzen für den Ausgleich Ihrer CO2 Emissionen ausschließlich Klima-Zertifikate, die den vom WWF mit entwickelten Richtlinien des Gold Standards entsprechen und lassen unser Zertifikate- und Auftragsmanagement von der TÜV NORD Cert GmbH prüfen, um einen transparenten und nachvollziehbaren Ausgleich der CO2 Emissionen zu gewährleisten. |
| (2) | Die Nutzung des ARKTIK Flugrechners sowie unsere damit im Zusammenhang stehenden Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils bei Vertragsschluss gültigen Fassung. |
|
2. Zustandekommen des Vertragsverhältnisses |
|
| (1) |
Die Nutzung des ARKTIK Flugrechners erfolgt online. |
| (2) |
Mit dem Abschicken der Daten durch Anklicken des „Bestell-Buttons“ geben Sie eine verbindliche Bestellung zum CO2 Ausgleich Ihrer Flugreise ab. Wir können diese Bestellung innerhalb einer Frist von einer Woche nach Zugang bei uns gemäß nachfolgendem Absatz 3 annehmen. Um Ihre Daten abschicken zu können, müssen Sie zuvor diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert haben. Vor Abschicken der Daten und der damit verbundenen Abgabe Ihrer Bestellung können Sie diese jederzeit ändern und einsehen. |
| (3) |
ARKTIK erklärt die verbindliche Annahme Ihrer Bestellung mit dem Zahlungseingang der von ARKTIK für den CO2 Ausgleich Ihrer Flugreise erstellten Rechnung. Falls wir die Annahme Ihrer Bestellung im Einzelfall verweigern, werden wir Sie entsprechend darüber informieren. |
|
3. Kompensation von CO2 Emissionen |
|
| (1) |
ARKTIK versichert, dass sämtliche über den ARKTIK Flugrechner ausgewiesenen und zum CO2 Ausgleich beauftragten Mengen CO2 durch die Stilllegung von Klima-Zertifikaten innerhalb von acht Wochen nach Annahme Ihrer Bestellung und Zahlung der vereinbarten Kompensationsgebühr zu 100% kompensiert werden. ARKTIK verwendet dazu ausschließlich Klima-Zertifikate, die nach dem Gold Standard zertifiziert sind. ARKTIK wird diese Leistungen nach Zahlungseingang der vereinbarten Kompensationsgebühr erbringen. Bis zum Eingang dieser Zahlung ist ARKTIK nicht zur Leistung verpflichtet. |
| (2) | Jeder Kunde erhält eine Aufstellung und eine Urkunde über die von ARKTIK erbrachten Kompensationsleistungen per E-Mail. |
|
4. Leistungen des Kunden |
|
| (1) |
Für die Herbeiführung des CO2 Ausgleichs der über den ARKTIK Flugrechner ermittelten Menge CO2 schuldet der Kunde ARKTIK eine Kompensationsgebühr in Höhe von 21,00 € inkl. MwSt. pro Tonne CO2. ARKTIK wird dem Kunden den auf dieser Grundlage berechneten Betrag gemäß nachfolgender Ziffer 5 in Rechnung stellen. Für Bestellungen von weniger als 500 kg CO2 wird ein zusätzlicher Mindermengenaufschlag in Höhe von 3,00 € inkl. MwSt für die Abwicklung der Bestellung berechnet. |
| (2) |
Für die Nutzung des ARKTIK Flugrechners muss ein Kunde nicht Mitglied bei ARKTIK sein. |
| (3) |
Soweit ein Kunde den Versand einer Rechnung in Papierform gewählt hat, ist zusätzlich eine Pauschale in Höhe von 1,10 € inkl. MwSt. pro Bestellung zu zahlen. Wenn der Kunde Mitglied bei ARKTIK ist und die Nutzung des ARKTIK Flugrechners mit seiner ARKTIK Karte bezahlt und eine monatliche Rechnung in Papierform erhält, fallen für den Versand der Rechnung und der Urkunde aus der Nutzung des Flugrechners keine zusätzlichen Kosten an. |
|
5. Fälligkeit und Abrechnung der Forderungen |
|
| (1) |
Der Kunde erhält nach dem verbindlichen Abschluss des Bestellvorgangs von ARKTIK eine Rechnung, die mit Zugang zur Zahlung fällig ist und mittels folgender Zahlungsarten beglichen werden kann:
|
| (2) |
Der Kunde hat die Rechnung sorgfältig zu prüfen. Beanstandungen sind ARKTIK binnen drei Monaten nach Zugang der Rechnung schriftlich per Post oder Fax mitzuteilen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung. Erhebt der Kunde innerhalb dieser Frist keine Einwendungen, gilt die Rechnung als genehmigt. |
|
6. Widerrufsrecht des Kunden |
|
|
Soweit der Kunde Verbraucher ist, steht ihm nachfolgendes Widerrufsrecht zu. Das Mitglied ist Verbraucher, soweit der Zweck der bestellten Lieferungen und Leistungen nicht seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Widerrufsbelehrung (2) Widerrufsfolgen Ende der Widerrufsbelehrung |
|
|
7. Schlussbestimmungen |
|
| (1) |
Auf alle Verträge zwischen ARKTIK und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. |
Stand: Dezember 2010
|
2. Zustandekommen des Mitgliedsvertrages |
|
| (1) |
Die Mitgliedschaft bei ARKTIK kann sowohl online als auch in Papierform beantragt werden. Für den Abschluss des Mitgliedsvertrages über unsere Website haben Sie zunächst die für die Registrierung notwendigen Daten auf dem auf unserer Website bereitgestellten Formular vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Über den Button „Jetzt Mitglied werden“ geben Sie sodann ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Mitgliedsvertrages ab (der „Mitgliedsantrag“). |
| (2) |
Vor Abschicken des Mitgliedsantrags können Sie die Daten jederzeit ändern und einsehen. Das Angebot kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn Sie zuvor bei der Anmeldung diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert haben. |
| (3) |
Die Annahme Ihres Mitgliedsantrags durch ARKTIK erfolgt bei der Online-Anmeldung durch eine entsprechende Mitteilung auf unserer Website. Ebenso werden wir Ihnen auf unserer Website mitteilen, falls Ihr Antrag von uns nicht akzeptiert worden sein sollte. ARKTIK behält sich vor, die Mitgliedschaft abzulehnen. Die jeweilige Mitteilung erhalten Sie nach Absendung Ihres Mitgliedsantrags. |
| (4) |
Statt einer Online-Anmeldung über die ARKTIK Website ist der Abschluss eines Mitgliedsvertrages auch in Papierform über die von ARKTIK bereitgestellten Formulare möglich. Mit Versand des Mitgliedsantrags an ARKTIK geben Sie ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Mitgliedsvertrages ab. Sie sind an Ihr Angebot zum Abschluss des Mitgliedsvertrages bis zur Annahme oder Ablehnung des Mitgliedsantrags durch ARKTIK für einen Zeitraum von zwei Wochen gebunden. Bei Übersendung des Mitgliedsantrags in Papierform erklärt ARKTIK die Annahme, indem ARKTIK die Kartengebühr für den ersten Monat der Mitgliedschaft gemäß Ziffer 6.3 von Ihrem Konto einzieht. Bei Ablehnung Ihres Mitgliedsantrags wird ARKTIK Sie entsprechend informieren. |
| (5) |
Schließlich können Sie sich auch telefonisch mit uns in Verbindung setzen und wir lassen Ihnen sodann ein bereits vorbereitetes elektronisches Anmeldeformular zukommen, auf dem Sie weitere Instruktionen zum Vertragsschluss erhalten, oder helfen Ihnen gerne direkt bei der Online-Anmeldung. |
| (6) |
Bei Annahme des Mitgliedsantrags durch ARKTIK erhält das Mitglied seine persönliche ARKTIK Karte zeitnah übermittelt, in der Regel innerhalb von 10 Werktagen. Die Karte bleibt Eigentum von ARKTIK. Zur Nutzung der ARKTIK Karte ist ausschließlich das auf der Karte entsprechend ausgewiesene Mitglied berechtigt. |
| (7) |
Jedes Mitglied ist berechtigt, für eine weitere Person ein zweite Karte auf demselben Mitgliedsaccount zu beantragen (die „Partnerkarte“). Die Beantragung der Partnerkarte erfolgt durch Abschluss eines zweiten Mitgliedsvertrages unter der Angabe, dass damit eine Partnerkarte beantragt wird. Vertragspartner von ARKTIK wird in diesem Fall das beantragende Mitglied. Dieses hat sicherzustellen und dafür einzustehen, dass die Person, der die Partnerkarte zur Nutzung überlassen wird, diese Karte nur nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nutzt. |
|
3. Kompensation von CO2 Emissionen |
|
| (1) |
ARKTIK versichert, dass sämtliche CO2 Emissionen (einschließlich der Vorkettenemissionen), die aus den mit der ARKTIK Karte an den JET Tankstellen erworbenen Otto- und Dieselkraftstoffmengen resultieren, durch die Stilllegung von Klima-Zertifikaten innerhalb von 8 Wochen nach der jeweiligen Kartennutzung zu 100% kompensiert werden. ARKTIK verwendet dazu ausschließlich Klima-Zertifikate, die nach dem Gold Standard zertifiziert sind. |
| (2) |
Jedes Mitglied erhält monatlich (zusammen mit der Monatsabrechnung gemäß Ziffer 7.4) eine Aufstellung über die von ARKTIK für das Mitglied im Abrechnungszeitraum erbrachten Kompensationsleistungen. Darüber hinaus erhält jedes Mitglied auf Wunsch 14-tägig eine entsprechende Aufstellung als Kurzinformation per SMS. |
|
4. Einsatz der ARKTIK Karte an den JET Tankstellen |
|
| (1) |
Das Mitglied hat die Möglichkeit, an sämtlichen JET Tankstellen in der Bundesrepublik Deutschland mit der ARKTIK Karte im Namen und für Rechnung von ARKTIK a. Otto- und Dieselkraftstoffe, bargeldlos zu beziehen, soweit die entsprechenden Waren und Leistungen an den jeweiligen JET Tankstellen angeboten werden und verfügbar sind (die Verträge über den Erwerb dieser Waren und Leistungen nachfolgend die „Kaufverträge“). |
| (2) |
Das Mitglied handelt bei Abschluss der Kaufverträge als Vertreter von ARKTIK. Der Abschluss der Kaufverträge über Kraft- und Schmierstoffe sowie Autowäschen erfolgt zwischen der auf den jeweiligen Zapfsäulen als Verkäuferin ausgewiesenen Gesellschaft (nachfolgend die „Betreibergesellschaft“) und ARKTIK. Der Abschluss der Kaufverträge über Shopwaren erfolgt zwischen ARKTIK und den jeweiligen Tankstellenunternehmern. ARKTIK bevollmächtigt das Mitglied hiermit, nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und insbesondere innerhalb der jeweils geltenden Verfügungsrahmen gemäß Ziffer 5.5 durch den Einsatz der ARKTIK Karte entsprechende Willenserklärungen gegenüber dem Tankstellenunternehmer bzw. gegenüber der Betreibergesellschaft abzugeben. Jede Vertretung von ARKTIK außerhalb dieser Bevollmächtigung ist ausdrücklich ausgeschlossen. |
| (3) |
ARKTIK veräußert sodann die unter den Kaufverträgen im Namen und für Rechnung von ARKTIK erworbenen Kraftstoffe, Schmierstoffe, Autowäschen und Shopwaren mit Abschluss des entsprechenden Kaufvertrages unmittelbar an das Mitglied weiter und überträgt diese auf das Mitglied (nachfolgend insgesamt als „Weiterveräußerung“ bezeichnet). ARKTIK bietet dem Mitglied bereits hiermit die Weiterveräußerung an. Das Mitglied erklärt mit Einsatz der ARKTIK Karte unwiderruflich die Annahme der Weiterveräußerung. Als Gegenleistung für die Weiterveräußerung zahlt das Mitglied die in Ziffer 6.1 vereinbarten Weiterveräußerungspreise. |
| (4) |
Bei Nutzung einer Partnerkarte handelt der nutzungsberechtigte Partner in Untervollmacht für das Mitglied. |
|
5. Voraussetzungen für den Einsatz der ARKTIK Karte |
|
| (1) |
Voraussetzung für den Abschluss der Kaufverträge ist die Vorlage einer gültigen ARKTIK Karte durch das Mitglied an der entsprechenden JET Tankstelle sowie – vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen zum sog. Offline-Verfahren – die Eingabe der korrekten persönlichen Geheimzahl („PIN“) durch das Mitglied (nachfolgend das „Online-Verfahren“). |
| (2) |
Sollte ein Online-Autorisierungsverfahren nicht möglich sein, hat der Tankstellenunternehmer die Möglichkeit, die Transaktion u.U. im sog. Offline-Verfahren durchzuführen (nachfolgend das „Offline-Verfahren“), bei dem der Karteninhaber die Zahlung mittels Unterschrift autorisiert. Ein Anspruch des Mitglieds auf Durchführung des Offline-Verfahrens besteht nicht. |
| (3) |
ARKTIK bzw. das jeweilige Tankstellenunternehmen ist berechtigt, die Kartenzahlung abzulehnen, insbesondere wenn sich - das Mitglied nicht mit seiner PIN legitimiert hat, |
| (4) |
Sollte sich das Mitglied im Falle einer Ablehnung der Kartenzahlung für eine Barzahlung oder die Zahlung mit einem sonstigen Zahlungsmittel entscheiden, schließt es die Verträge direkt mit der Betreibergesellschaft bzw. dem jeweiligen Tankstellenunternehmer im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ab. |
| (5) |
Der Karteneinsatz ist auf einen Höchstbetrag („Verfügungsrahmen“) pro Tag begrenzt. Diesen teilen wir auf Anfrage gerne mit. ARKTIK steht es frei, den Verfügungsrahmen nach freiem Ermessen zu reduzieren. Bei der Ausgabe von Partnerkarten teilt sich der Verfügungsrahmen auf alle ausgegebenen Karten in gleichen Anteilen auf. |
|
6. Leistungen des Mitglieds |
|
| (1) |
Das Mitglied hat an ARKTIK für die Weiterveräußerung der mit der ARKTIK Karte erworbenen Kraftstoffe, Schmierstoffe, Autowäschen und Shopwaren die jeweils an der JET Tankstelle ausgewiesenen Preise inkl. MwSt. (die „Weiterveräußerungspreise“) zu zahlen. |
| (2) |
Für die Herbeiführung des CO2 Ausgleichs der mit der ARKTIK Karte getankten Ottokraftstoff- bzw. Dieselkraftstoffmengen hat das Mitglied ARKTIK zudem einen Aufschlag in Höhe von 2 Cent inkl. MwSt. (der „Kompensationsaufschlag“) auf den jeweiligen bei Abschluss des Kaufvertrages an der JET Tankstelle ausgewiesenen JET Literpreis zu zahlen. Soweit die Tankmenge des Mitglieds nicht jeweils genau einem vollen Liter entspricht, wird der Kompensationsaufschlag anteilig auf die jeweiligen Teilmengen berechnet. Für Autowäschen, Schmierstoffe, LPG und Shopwaren wird kein Aufschlag berechnet, da diese nicht von ARKTIK CO2 neutral gestellt werden können. |
| (3) |
Das Mitglied hat an ARKTIK für die Mitgliedschaft bei ARKTIK zudem eine Pauschalgebühr in Höhe von 2,00 € pro Monat und Karte inkl. MwSt. (die „Kartengebühr“) zu zahlen. |
| (4) |
Soweit das Mitglied statt der Teilnahme am Online-Rechnungssystem den monatlichen Versand einer Papierrechnung gewählt hat, ist zusätzlich zur Kartengebühr eine Pauschale in Höhe von 1,10 € pro Monat pro Karte zu zahlen (die „Rechnungspauschale“). |
| (5) |
Bei Nutzung einer Partnerkarte treffen die Verpflichtungen unter dieser Ziffer 6 das beantragende Mitglied, das Vertragspartner von ARKTIK wird. |
| (6) |
ARKTIK ist berechtigt, die Kartengebühr, die Rechnungspauschale sowie den Kompensationsaufschlag gemäß dem in Ziffer 10.4 geregelten Verfahren zu erhöhen. |
| (7) |
Das Mitglied hat auf dem hierfür von ARKTIK vorgesehenen Anmeldeformular ein Bankkonto bei einem in Deutschland ansässigen Kreditinstitut anzugeben, über das während der Laufzeit des Mitgliedsvertrages sämtliche vom Mitglied an ARKTIK zu leistende Zahlungen abgerechnet werden können. Das Mitglied kann hierfür nur ein Bankkonto angeben, dessen Kontoinhaber es ist und über das es frei verfügen kann. |
| (8) |
Das Mitglied ermächtigt ARKTIK hiermit, die von ihm zu entrichtenden Zahlungen aus diesem Vertragsverhältnis, nämlich die Kartengebühr, die Rechnungspauschale (soweit einschlägig) die Weiterveräußerungspreise sowie den Kompensationsaufschlag, bei Fälligkeit gemäß nachfolgender Ziffer 7 per elektronischem Lastschriftverfahren unmittelbar vom angegebenen Bankkonto des Mitglieds einzuziehen. Bei Widerruf der Einzugsermächtigung kann ARKTIK die ARKTIK Karte mit sofortiger Wirkung sperren und den Mitgliedsvertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Änderungen der Bankverbindung sind ARKTIK unverzüglich mitzuteilen. |
|
7. Fälligkeit und Abrechnung der Forderungen |
|
| (1) |
Die Weiterveräußerungspreise sind unmittelbar mit Durchführung der jeweiligen Weiterveräußerung zur Zahlung fällig und werden von ARKTIK entsprechend unverzüglich eingezogen. |
| (2) |
Die anteilige Kartengebühr für den ersten Monat der Mitgliedschaft wird mit Abschluss des Mitgliedsvertrages fällig und wird von ARKTIK unmittelbar nach dem Versand Ihrer ARKTIK Karte eingezogen. |
| (3) |
Die Kartengebühren für die Folgemonate, die Rechnungspauschalen (soweit einschlägig) sowie die Kompensationsaufschläge sind jeweils mit Erhalt der Monatsrechnung fällig. ARKTIK zieht diese Forderungen zu Beginn des jeweiligen Folgemonats ein. |
| (4) |
Das Mitglied erhält monatlich zu Beginn des jeweiligen Folgemonats eine Abrechnung („Monatsabrechnung“) über alle im abgelaufenen Kalendermonat angefallenen Forderungen (Kartengebühr, Rechnungspauschale (soweit einschlägig), Weiterveräußerungspreise, Kompensationsaufschläge). Die Monatsabrechnungen können jederzeit vom Mitglied in seinem persönlichen Bereich auf der ARKTIK Website eingesehen und als PDF-Datei heruntergeladen werden. Die Abrechnungsdaten werden jeweils 24 Monate im Internet zum Abruf bereitgehalten. |
| (5) |
Das Mitglied hat die Monatsabrechnung sorgfältig zu prüfen. Beanstandungen sind ARKTIK binnen 3 Monaten nach Zugang der Abrechnung schriftlich per Post oder Fax mitzuteilen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung. Erhebt das Mitglied innerhalb dieser Frist keine Einwendungen, gilt die Monatsabrechnung als genehmigt. |
| (6) |
Bitte sorgen Sie dafür, dass sich auf Ihrem Konto stets eine ausreichende Deckung befindet, um die jeweiligen Forderungen bei Fälligkeit zahlen zu können. Vergewissern Sie sich vor jeder Nutzung der Karte darüber, dass Ihr Konto eine entsprechende Deckung aufweist. Sofern und soweit der Einzug fälliger Forderungen vom Konto des Mitglieds aufgrund mangelnder Deckung oder sonstiger Gründe in der Sphäre des Mitglieds nicht möglich ist oder vom Mitglied widerrufen wird, hat das Mitglied ARKTIK die bei der vergeblichen Einziehung der Forderung entstehenden Lastschriftgebühren zu ersetzen. Weitere Ansprüche von ARKTIK wegen Verzugs bleiben unberührt. |
| (7) |
Das Mitglied ist damit einverstanden, dass ARKTIK alle im Rahmen des Mitgliedsvertrages und der hierunter getätigten Einzelgeschäfte entstehenden Forderungen an Dritte abtritt oder diese durch einen Dienstleister für ARKTIK einziehen lässt. |
|
8. Schutz vor unberechtigter Nutzung |
|
| (1) |
Das Mitglied hat die ARKTIK Karte sofort nach Erhalt auf dem Unterschriftsfeld auf der Rückseite der ARKTIK Karte zu unterschreiben. |
| (2) |
Die ARKTIK Karte ist mit besonderer Sorgfalt aufzubewahren, um zu verhindern, dass sie abhanden kommt und missbräuchlich verwendet wird. Das Mitglied hat dafür Sorge zu tragen, dass keine andere Person Kenntnis von der persönlichen Geheimzahl (PIN) erlangt. Die Geheimzahl darf insbesondere nicht auf der ARKTIK Karte vermerkt oder in anderer Weise zusammen mit dieser aufbewahrt werden. |
| (3) |
Stellt das Mitglied den Verlust oder Diebstahl seiner ARKTIK Karte oder missbräuchliche Transaktionen mit seiner ARKTIK Karte fest oder besteht ein entsprechender Verdacht, so ist ARKTIK unverzüglich zu benachrichtigen. |
| (4) |
Bei Einsatz einer Partnerkarte hat das Mitglied sicherzustellen, dass der nutzungsberechtigte Partner die entsprechenden Pflichten dieser Ziffer 8 einhält. Das Mitglied hat ARKTIK die Schäden zu ersetzen, die aus einer etwaigen Verletzung der Verpflichtungen unter dieser Ziffer 8 resultieren. |
|
9. Sperre, Einziehung und Rückgabe der ARKTIK Karte |
|
| (1) |
Das Mitglied kann jederzeit die Sperrung seiner Karte mit sofortiger Wirkung veranlassen. Kontakte zur Kartensperrung finden Sie unter www.arktik.de/kontakt. |
| (2) |
ARKTIK darf die Karte sperren und die Karte einziehen bzw. den Einzug der Karte durch einen Tankstellenunternehmer veranlassen, wenn ARKTIK berechtigt ist, den Mitgliedsvertrag gemäß Ziffer 10.3 aus wichtigem Grund zu kündigen oder sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit der Karte dies rechtfertigen (z.B. wenn der Verdacht einer nicht autorisierten oder betrügerischen Verwendung der Karte besteht). |
| (3) |
ARKTIK wird das Mitglied unter Angabe der hierfür maßgeblichen Gründe möglichst vor, spätestens jedoch unverzüglich nach der Sperre unterrichten. ARKTIK wird die Karte entsperren oder diese durch eine neue ersetzen, wenn die Gründe für die Sperre nicht mehr gegeben sind. Auch hierüber unterrichtet ARKTIK das Mitglied unverzüglich. Soweit das Mitglied die Sperrung verschuldet hat, erfolgt die Ausgabe der neuen Karte allein gegen Erstattung der Kosten. |
| (4) |
Die ARKTIK Karte ist nur für den auf der Karte angegebenen Zeitraum gültig. Mit Ablauf des Gültigkeitsdatums und Aushändigung einer neuen ARKTIK Karte hat das Mitglied die alte Karte zu vernichten. Das Gleiche gilt, wenn der Mitgliedsvertrag endet. |
|
10. Laufzeit des Mitgliedsvertrages |
|
| (1) |
Der Mitgliedsvertrag tritt mit Annahme des Vertragsangebots durch ARKTIK in Kraft und hat eine Mindestlaufzeit von drei Monaten ab dem Datum des Inkrafttretens (die „Mindestlaufzeit“). Das Recht der Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Darüber hinaus ist das Mitglied auch vor Ablauf der Mindestlaufzeit jederzeit berechtigt, eine vorzeitige Kartensperrung nach Ziffer 9.1 zu veranlassen. |
| (2) |
Der Vertrag verlängert sich mit Ablauf der Mindestlaufzeit auf unbestimmte Zeit und kann von jeder Partei mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende eines jeden Kalendermonats schriftlich, per E-Mail oder Telefax gekündigt werden. Mit Kündigung des Mitgliedsvertrages endet auch die Berechtigung zur Nutzung einer etwaigen Partnerkarte. |
| (3) |
Als wichtiger Grund, der ARKTIK zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, gilt es insbesondere - wenn das Mitglied ARKTIK gegenüber unrichtige Angaben gemacht hat, |
| (4) |
Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Mitglied spätestens zwei Monate vor dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens schriftlich oder per E-Mail angeboten. Die Zustimmung des Mitglieds gilt als erteilt, wenn es seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ARKTIK in seinem Angebot besonders hinweisen. Das Mitglied kann im Falle eines Änderungsangebots den Mitgliedsvertrag kostenfrei zu dem für das Inkrafttreten der Änderung vorgesehenen Zeitpunkt kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ARKTIK das Mitglied in seinem Angebot besonders hinweisen. Lehnt das Mitglied die Änderung ab, gilt der Mitgliedsvertrag ab dem für das Inkrafttreten der Änderung vorgesehenen Zeitpunkt als beendet. |
|
11. Widerrufsrecht des Verbrauchers |
|
|
Soweit das Mitglied Verbraucher ist, steht ihm nachfolgendes Widerrufsrecht zu. Das Mitglied ist Verbraucher, soweit der Zweck der bestellten Lieferungen und Leistungen nicht seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Widerrufsbelehrung (1) Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: ARKTIK GmbH, Holstenwall 7, D-20355 Hamburg, oder per E-Mail: widerruf@arktik.de. |
|
|
(2) Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Ende der Widerrufsbelehrung |
|
|
12. Einwilligung in die Bonitäts- und Identitätsprüfung sowie Nutzung Ihrer Mitgliedsdaten |
|
| (1) |
Jeder Antragsteller, der eine Mitgliedschaft bei ARKTIK beantragt, wird einer Adress- und Bonitätsprüfung unterzogen. Die Bonitätsprüfung erfolgt, um Schwierigkeiten im Zahlungsverkehr auszuschließen. |
| (2) |
Bei der Adress- und Bonitätsprüfung werden wir von einem qualifizierten Dienstleister unterstützt. Ihre personenbezogenen Daten, die sie bei der Registrierung eingeben, werden wir zum Zwecke der Identitäts- und Bonitätsprüfung an den Dienstleister übermitteln. Die Daten werden bei Stellung Ihres Mitgliedsantrags übermittelt. Derzeit arbeiten wir mit der HIT Hanseatische Inkasso-Treuhand GmbH, Eiffestraße76 in 20537 Hamburg zusammen. |
| (3) |
Der Dienstleister wird dann eine Überprüfung dieser Daten vornehmen, d.h. HIT wird Ihre Adressangaben überprüfen, Ihr Bankkonto verifizieren und ihre Bonität prüfen. Dafür wird der Dienstleister Abfragen bei Auskunfteien wie z.B. bei der SCHUFA durchführen. Der Dienstleister wird im Rahmen der Bonitätsprüfung auch auf Wahrscheinlichkeitswerte (sog. Scoring-Verfahren) zurückgreifen. Zur Berechnung dieser Wahrscheinlichkeitswerte werden auch, aber nicht ausschließlich Ihre Anschriftendaten verwendet. Der Dienstleister verpflichtet sich, Ihre personenbezogenen Daten nur zu diesem Zweck und im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Normen zu nutzen. |
| (4) |
Das Ergebnis der Adress- und Bonitätsprüfung wird der Dienstleister uns mitteilen. Auf der Grundlage dieser Prüfung werden wir über Ihren Antrag auf Mitgliedschaft entscheiden. |
| (5) |
Darüber hinaus wird der Dienstleister auch während der Vertragslaufzeit Ihrer Mitgliedschaft unter Verwendung der von Ihnen angegebenen Daten weitere Bonitätsprüfungen vornehmen, insbesondere um die Höhe Ihres Verfügungsrahmens ggf. anzupassen. |
| (6) |
Darüber geben wir die von Ihnen bei der Anmeldung sowie der Durchführung dieses Mitgliedsvertrages angegebenen Daten an unsere IT-Dienstleister und sonstigen Kooperationspartner weiter, soweit dies zur Erbringung unserer Leistungen im Rahmen des Mitgliedsvertrages erforderlich ist. |
| (7) |
Mit Abgabe Ihres Mitgliedsantrags willigen Sie in die Verarbeitung und Nutzung einschließlich der Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten ausschließlich nach dieser Ziffer 12 ein. |
|
13. Schlussbestimmungen |
|
| (1) |
Auf alle Verträge zwischen ARKTIK und dem Mitglied findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. |
Stand: Dezember 2010

